Finanzreglement TTC Steckborn-Homburg (gemäss Art. 17 der Statuten)

Jahresbeiträge

Aktive Einzelmitglieder CHF 120.--

Jugend und Schüler (unter 18 Jahren, gemäss STT) CHF 100.--

Vorstandsmitglieder werden für ihre Arbeit mittels einer kostenlosen Mitgliedschaft entschädigt.

Lizenzen

Die Lizenzgebühren werden in gleicher Höhe, wie sie vom OTTV  und STTV dem Verein

in Rechnung gestellt werden, an die lizenzierten Spieler weiterverrechnet.

Beitragserhebung

Die Mitgliederbeiträge und Lizenzgebühren für das laufende Jahr werden bis zum 30. November in Rechnung gestellt.

Bei Neueintritt vor dem 01. Juli ist der Mitgliederbeitrag voll geschuldet. Anschliessend wird für den Rest des Jahres der halbe Beitrag verrechnet.

Bei Austritt während dem Jahr erfolgen keine Rückzahlungen.

Besondere Ausgaben

Nebst den ordentlichen Vereinsauslagen haben Trainer und Hilfstrainer Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung. Diese wird von der Nachwuchskommission (NAKO)  ausgehandelt und festgelegt.

Ausgabenkompetenzen

Der Präsident kann pro Einzelfall über einen Betrag bis zu  CHF 100.-- nach seinem Ermessen und gegen entsprechende Belege verfügen. Höhere Beträge sind durch den Vorstand zu bewilligen.

Über ausserordentliche Ausgaben ab CHF 1000.--  hat die Mitgliederversammlung zu befinden.

 

Dieses Reglement wurde von der Generalversammlung am 8. Mai 2026 beschlossen und in Kraft gesetzt.